Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.
Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).
Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.
Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer
Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.
Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.
Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.
Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.
Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung