Fischen in Vorarlberg – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).
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