Bei einer Eheschließung im Ausland kann die dort für Eheschließungen zuständige Behörde ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.
Durch Abkommen mit Deutschland, Italien und der Schweiz kann das ausländische Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt von dem zuständigen Standesamt in Österreich einholen. Man sollte sich beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen im individuellen Fall benötigt werden.
Vor der geplanten Eheschließung sollte in jedem Fall das zuständige Standesamt in Österreich kontaktiert werden, beispielsweise um die Namensführung in der Ehe zu klären.
Um heiraten zu können, muss man ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für die betroffene Person vorliegen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.
Jede Personenstandsbehörde in ganz Österreich:
Es ist beim Standesamt einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen. Wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung muss man persönlich erscheinen.
Die Standesbeamtin/der Standesbeamte ermittelt in einer mündlichen Befragung und anhand der vorzulegenden Urkunden und Nachweise
Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt. Nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens wird von der Standesbeamtin/vom Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Wenn jemand Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig ist:
Wenn jemand bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft war: zusätzlich
Wenn jemand ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder hat: zusätzlich
Bei 16- bis 18-Jährigen zusätzlich:
Wer bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend ist, benötigt zusätzlich das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit".
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses konkret benötigt werden, ist bei der zuständigen Behörde des Heimatlandes zu erfahren.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres