Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft muss im Fall einer Adressänderung einen schriftlichen Antrag auf Adressänderung an das Grundbuchsgericht stellen.
Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten.
Sie können bei der Antragstellung die Hilfe einer Notarin/eines Notars oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet
Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht.
47 Euro Eingabegebühr; wenn nicht die Eingabe und sämtliche Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden, erhöht sich die Eingabegebühr um 19 Euro.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer