Aktuelle Informationen zu Fischen in den Bundesländern, Voraussetzung für das Fischen, Voraussetzung für die Erlangung einer Fischerkarte etc.
Nach der österreichischen Bundesverfassung ist das Fischereiwesen in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Es gibt daher kein Fischereigesetz des Bundes, sondern neun zum Teil recht unterschiedliche Landesfischereigesetze sowie diese ergänzende bzw. durchführende Verordnungen. Die Gesetze unterscheiden sich unter anderem in Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fischereidokumentes (Prüfung oder Unterweisung ohne Prüfung), die Bestimmungen für die Ausübung des Fischfangs durch Minderjährige und bezüglich Verwaltungsübertretungen und deren Strafdrohungen.
Folgende Grundsätze können für alle Bundesländer festgehalten werden:
Im Folgenden finden sich Links zu den fischereirechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer:
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion