Wer hat nicht schon einmal eine Gewinnbenachrichtigung erhalten und konnte sich nicht erinnern, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben? Oder vielleicht einen Anruf von einer Lotteriegesellschaft, bei dem eine freundliche Dame zum Gewinn bei einer ausländischen Lotterie gratuliert?
Solche Gewinnzusagen sind ein beliebter Trick, um an persönlichen Daten, Kontonummern, Unterschrift oder Geld zu kommen. Meist muss man bei derartigen Angeboten etwas tun, um den Gewinn in Empfang zu nehmen – z.B. an einer Veranstaltung teilnehmen, eine Telefonnummer anrufen oder seine Kontodaten bekannt geben, damit einem der Gewinn überwiesen werden kann. Besagte Veranstaltungen entpuppen sich meist als Verkaufsveranstaltungen, bei denen man unter Druck gesetzt wird, etwas zu kaufen; die Telefonnummern sind Mehrwertnummern, bei denen für jeden Anruf mehr als der üblichen Tarif bezahlt werden muss. Die Kontodaten werden dann nicht für eine Überweisung verwendet, sondern um Geld vom Konto abzubuchen.
Vorsicht ist auch geboten, wenn man auf eine Werbe- oder "Kaffeefahrt" eingeladen wird. Derartige Angebote locken meist mit einem Ausflug und einem kostenlosen Mittagessen – für eine Person und sogar für eine oder mehrere Begleitpersonen. Verbunden mit derartigen Ausflügen ist die Teilnahme an einer Werbeveranstaltung.
Zwar besteht bei diesen Werbeveranstaltungen nicht die Pflicht, etwas zu kaufen, die Verkäuferinnen/Verkäufer sind jedoch speziell ausgebildet, die Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit manipulativen bzw. teils erpresserischen Methoden zum Kauf zu bewegen.
Nicht nur die Methoden, die auf Werbefahrten angewandt werden, bewegen sich am Rande der Legalität. Die Produkte selbst sind oft minderwertig und im Vergleich zu ihrer Qualität völlig überteuert.
Am besten ist es daher, Angebote von Werbeveranstaltungen einfach zu ignorieren und nicht daran teilzunehmen.
Ebenso ist Vorsicht geboten bei Vertreterinnen/Vertretern, die von Haus zu Haus gehen und Ihnen zwischen Tür und Angel Waren verkaufen wollen.
Für Verträge, die außerhalb eines Unternehmens abgeschlossen werden (also z.B. auf Werbefahrten, auf der Straße oder an Ihrer Haustür), gibt es laut Konsumentenschutzgesetz ein spezielles Rücktrittsrecht. Wer von einem derartigen Kauf zurücktreten möchte, wendet sich am besten an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und lässt sich diesbezüglich beraten.
Tipps für das Vorgehen bei Gewinnzusagen, Werbefahrten u.Ä.:
Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres