Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Letzte Aktualisierung |
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Weichselbaum |
keine Vorgaben |
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Weiden am See |
keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019 |
Weiden bei Rechnitz |
Empfehlung | Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und Gartengeräten im Ortsgebiet | erlaubt:
zu unterlassen:
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1. Oktober 2019 |
Weppersdorf |
keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019 |
Wiesen | Verordnung | Betrieb von Rasenmähern sowie die Verwendung bzw. der Betrieb von sonstigen lärmerregenden Arbeitsgeräten |
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Wiesfleck | keine Vorgaben |
1. Oktober 2019 |
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Wimpassing an der Leitha |
keine Vorgaben |
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