Der Registerauszug Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") enthält Daten zur Verstorbenen/zum Verstorbenen und zur hinterbliebenen Ehegattin/zum hinterbliebenen Ehegatten oder zur eingetragenen Partnerin/zum eingetragenen Partner.
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf einen Registerauszug Tod auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können einen Registerauszug Tod verlangen:
Jede Personenstandsbehörde, das ist:
Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, wenn der Tod im zentralen Personenstandsregister erfasst ist.
Der Registerauszug Tod wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Er kann auch schriftlich beantragt werden.
Für den Antrag
Für die Ausstellung eines Registerauszugs Tod
Bei Zusendung des Registerauszugs Tod entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres