Das UNESCO-Weltkulturerbe zum Schutz des Kulturerbes und Naturerbes der Welt ist ein internationales Übereinkommen zwischen derzeit 193 Vertragsstaaten, das bereits seit 1972 besteht. Österreich hat es im Jahr 1992 unterzeichnet. Es gilt seit 1993.
Das Welterbe soll den Schutz von Kulturerben und Naturerben garantieren, die zunehmend von Zerstörung bedroht sind.
Die Liste der Welterben umfasst 1.154 Stätten aus 167 Ländern. Davon sind 897 Kulturstätten und 218 Naturstätten. 39 Stätten gehören sowohl zum Kulturerbe als auch zum Naturerbe.
Unter Kulturerbe versteht man Denkmäler, Gebäudeensembles und Stätten, wie Kunstwerke und Industriedenkmäler. Das Naturerbe umfasst Naturgebilde, geologische Formationen und Gebiete, in denen bedrohte Tiere und Pflanzen leben, sowie Naturgebiete und Naturstätten.
In Österreich befinden sich zwölf Stätten des Welterbes:
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