Im Burgenland ist es in der freien Landschaft verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Camping- oder Mobilheimplätzen zu campen oder Wohnwagen bzw. Wohnmobile abzustellen.
Als freie Landschaft gilt die Landschaft
Das genannte Verbot gilt nicht für
Soll ein Zeltlager einer Jugendorganisation oder ein Zeltlager im Rahmen der öffentlichen Jugendbetreuung für mehr als zehn Personen oder für länger als drei Tage errichtet werden, muss dieses bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Errichtung des Lagers durchgeführt werden. Die Errichtung eines unvorhergesehenen Zeltlagers für eine Nächtigung muss hingegen nicht gemeldet werden.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den im Burgenland bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Burgenländischen Landesregierung.
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