Es soll die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsberaterinnen/Rechtsberatern in der Bundesbetreuungsagentur abgesichert werden
Laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes seien Bestimmungen des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G) und des BFA-Verfahrensgesetzes (BFA-VG) im Wesentlichen deshalb als verfassungswidrig aufgehoben worden, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerberinnen/Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) bloß vertraglich, jedoch in institutioneller Hinsicht nicht hinreichend gesetzlich abgesichert gewesen sei. Damit sei das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.
In Reaktion darauf soll mit dem Gesetzesentwurf nun die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater umfangreich gesetzlich abgesichert werden. Dem entsprechend soll die besondere Stellung der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater in der Bundesagentur insbesondere durch genaue Regelung der Dienst- und Fachaufsicht im Fachbereich Rechtsberatung, durch Normierung eines erweiterten Kündigungs- und Entlassungsschutzes und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Beteiligung des Aufsichtsrates sowie durch Vorgaben hinsichtlich des Aufgabenfeldes der einzelnen Rechtsberaterinnen/Rechtsberater gesetzlich abgesichert werden. Darüber hinaus sollen begleitende Regelungen zur Kostenrechnung der Bundesagentur, zur Qualitätssicherung in Belangen der Rechtsberatung und Rechtsvertretung und zur Organisation der Zurverfügungstellung von Dolmetscherinnen/Dolmetschern getroffen werden.
Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
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