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Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Landtagswahl 2024

Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 kann die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung bei der Bürgermeisterin/beim Bürgermeister jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist. Das ist meist die Hauptwohnsitzgemeinde bzw. bei Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlbergern die ehemalige Hauptwohnsitzgemeinde in Vorarlberg. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2024 ist auf folgende Arten möglich:

  • schriftlichonline ab dem 18. Juli 2024 oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 9. Oktober 2024
    • bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Tipp

Wenn ab dem 16. September 2024 eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch gleich vor Ort per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen im Gemeindeamt Wahlzellen zur Verfügung.

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:

VOR und AM Wahltag (Briefwahl)

Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte kann an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.). Die Wahlkarte muss dort spätestens am Wahltag, 13. Oktober 2024, bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen:

  • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
  • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
  • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
  • Wahlkarte zukleben
  • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal im Land am Wahltag während der Wahlzeiten abgegeben werden.

  • Ablauf wie oben

AM Wahltag (13. Oktober 2024)

  • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
  • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität

Hinweis

Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.

Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Weitere Informationen zu WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion