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Wappen der Gemeinde Wernberg

Gemeinde Wernberg - Bezirk Villach-Land

Gemeinde Wernberg
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Volksbefragung 12. Jänner 2025

DIE ERGEBNISSE (Kärnten, Gemeinde Wernberg und Wahlsprengel der Gemeinde)

51,55 Prozent der wahlberechtigten Kärntnerinnen und Kärntner stimmten bei der Volksbefragung für das Verbot weiterer Windkraftanlagen auf Kärntens Bergen und Almen, 48,5 Prozent dagegen.

Die Fragestellung lautete konkret:

„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“

 

DAS ERGEBNIS IN DER GEMEINDE WERNBERG

  • Ja: 58,51 %
  • Nein: 41,49 %

 

DIE ERGEBNISSE IN DEN WAHLSPRENGELN

  • Gemeindeamt Wernberg: JA 52,61 % – NEIN 47,39 %
  • Volksschule Damtschach: JA 64,05 % – NEIN 35,95 %
  • Volksschule Goritschach: JA 61,00 % – NEIN 39,00 %
  • Krottendorf-Lichtpold: JA 67,13 % – NEIN 32,87 %
  • Dorfschenke Kaltschach: JA 61,66 % – NEIN 38,34 %
  • Gemeinschaftshaus Föderlach: JA 51,02 % – NEIN 48,98 %
  • Briefwahl: JA 54,55 % – NEIN 45,45 %

 

Wahlbeteiligung: 39,76 %


Sie werden eingeladen, Ihr Stimmrecht bei dieser Volksbefragung wahrzunehmen:

„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ (Quelle: LGBl. Nr. 79/2024)

Wählen mit Stimmkarte

  • Unmittelbar nach persönlicher Beantragung und Ausstellung in Ihrer Gemeinde
  • Per Briefabstimmung: Die Stimmkarte muss spätestens am 12.01.2025, vor dem Schließen des letzten Wahllokals, in der zuständigen Gemeinde eingelangt sein.
  • Sie können Ihre unterschriebene und verschlossene Stimmkarte am Tag der Abstimmung in einem Wahllokal Ihrer Gemeinde auch während der Öffnungszeiten persönlich abgeben oder durch einen Boten überbringen lassen.

 

Stimmkartenantrag

www.meinewahlkarte.at

Falls Sie am Tag der Abstimmung voraussichtlich verhindert sein sollten, in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abzugeben, können Sie eine Stimmkarte anfordern. Mit dieser können Sie Ihr Stimmrecht auch außerhalb der Öffnungszeiten ausüben. Beantragen Sie die Stimmkarte möglichst frühzeitig, damit die Zustellung rechtzeitig erfolgen kann.

Stimmkarten können nicht per Telefon beantragt werden.

 

Möglichkeiten der Beantragung

  1. Persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen oder
  2. Elektronisch über www.meinewahlkarte.at

  • Schnelle und einfache Antragstellung rund um die Uhr
  • Kein persönlicher Amtsweg – keine Wartezeiten – barrierefrei
  • E-Mail-Verständigungen bei Einlangen des Antrags und sobald die Stimmkarte im Versand ist

 

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Identität bei der Antragstellung entweder mit einer qualifizierten digitalen Signatur (ID-Austria), mit Eingabe der Reisepassnummer, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder mit der Eingabe Ihres persönlichen Antragscodes bestätigen müssen!


Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 18.12.2024

Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (Wahlzeit, Wahllokale und dazugehörige Verbotszonen)


Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 06.11.2024

Auflegung des Stimmverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren


Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 28.10.2024

Ausschreibung einer Volksbefragung