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Nationalratswahl: 29. September 2024


Schnellmenü/Inhaltsüberblick


Wahlkarte beantragen

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www.wahlkartenantrag.at

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

  • Seit dem Tag der Wahlausschreibung,
  • bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind


Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich

  • bis Mittwoch 25.09.2024 bei Versand bzw.
  • bis Freitag 27.09.2024 12.00 Uhr
       WENN eine persönliche Abholung durch den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person
       möglich ist (ACHTUNG: schriftliche Vollmacht ist erforderlich!)

 

Leitet Herunterladen der Datei einInformationsblatt NX501 - Beantragung Wahlkarte
Leitet Herunterladen der Datei einInformationsblatt NX202 - Ausstellung Wahlkarten


Mündlich (nicht telefonisch):

  • bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr

 

Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen, was wird für die Antragstellung benötigt?

Mündliche Antragstellung - persönlich am Gemeindeamt:

  • Identitätsdokument:
       (amtlicher Lichtbildausweis wie z.B. Pass, Personalausweis, Führerschein)

    ACHTUNG - telefonische Beantragung ist NICHT möglich!

Schriftliche Antragstellung - per Mail, Brief:

  • geeignetes Dokument zur Glaubhaftmachung der Identität
       (Beilage einer KOPIE eines amtlichen Lichtbildausweises wie z.B. Pass,
        Personalausweis, Führerschein)

 

Schriftliche Antragstellung - mit personalisierter ANTRAGSKARTE der amtlichen Wahlnformation:

          ACHTUNG - die Zustellung der "amtlichen Wahlinformation" an alle Haushalte
          erfolgt voraussichtlich ab 02. September 2024!

 

Schriftliche Antragstellung - ONLINE über www.wahlkartenantrag.at:

  • Angabe der Reisepassnummer oder
  • Kopie / Foto eines amtlichen Lichtbildausweises
       (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder
  • Antragscode der personalisierten Antragskarte der
       amtlichen Wahlinformation
       (Zustellung ab 02.09.2024) oder
  • ID-Austria

 

Wahlkarten deren Ausstellung mit ID-Austria beantragt wurden, werden als Standard-Sendung
("nicht eingeschrieben") versendet, alle andere Antragsarten bedingen zwingend eine Versendung
als EINGESCHRIEBENE Briefsendung.
Auf Wunsch des Antragstellers können mit ID-Austria beantragte Wahlkarten jedoch ebenso  eingeschrieben versendet werden.


Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte UNBEDINGT eine Begründung
(z.B. Ortsabwesenheit, Aufenthalts im Ausland, Gesundheitliche Gründe etc.) enthalten MUSS.
OHNE Angabe eines Grundes kann keine Ausstellung einer Wahlkarte erfolgen!

 

Wahlkarten FÜR DRITTE (Ehepartner, Eltern, pflegebedürftige Angehörige etc.):

ZWINGEND vorzulegen sind

  • schriftlicher ANTRAG
       (z.B. personalisierte Antragskarte) und
  • schriftliche VOLLMACHT zur Entgegennahme der Wahlkarte
        unter Angabe der Daten der bevöllmächtigten Person (formlos)

 

Beides muss vom Antragsteller UNTERSCHRIEBEN sein!

 

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

  • mit der Ausstellung / Übermittlung von Wahlkarten kann (voraussichtlich)
       ab 02. September 2024 begonnen werden

 


Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 06.08.2024

Verfügungen der Gemeindewahlbehörde


Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 29.07.2024

Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren


Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 24.07.2024

Zusammensetzung Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörden und Besondere Wahlbehörde


Leitet Herunterladen der Datei einKundmachung (PDF)
vom 03.07.2024

Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat