Wer wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind zum Beispiel Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen). Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.
Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich.
SCHRIFTLICH
MÜNDLICH
BEI PERSÖNLICHER ÜBERGABE
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.
ERFORDERLICHE ANGABEN BZW. BEILAGEN
Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder
Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (zum Beispiel mit ID Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Kundmachung (PDF)
vom 23.04.2024
Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (Wahllokale und Verbotszonen)
Kundmachung (PDF)
vom 15.04.2024
Auflegung des Wählerverzeichnisses und Berichtigungsverfahren (Europawahl 9. Juni 2024)
Kundmachung (PDF)
vom 12.03.2024
Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments