25.01.2024
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für folgende Volksbegehren:
Eintragungszeitraum für die oben genannten Volksbegehren im Gemeindeamt Wernberg
Montag, 11. März 2024, 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 12. März 2024, 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 13. März 2024, 8.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstag, 14. März 2024, 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 15. März 2024, 8.00 bis 16.00 Uhr
Samstag, 16. März 2024, GESCHLOSSEN
Sonntag, 17. März 2024, GESCHLOSSEN
Montag, 18. März 2024, 8.00 bis 16.00 Uhr
Für weitere Informationen bitte anklicken - Auflistung ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Volksbegehren durchlaufen von der Eintragung bis zur Behandlung im Nationalrat verschiedene Stadien:
1) Anmeldung und Registrierung des Volksbegehrens
2) Sammlung von Unterstützungserklärungen (= "Einleitungsverfahren")
Nur wenn mindenstens 8.401 Unterschriften erreicht sind, kann der nächste Schritt folgen:
3) Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren, wird dem Antrag stattgegeben:
Festsetzung des Zeitraumes zur Unterzeichnung (Eintragungszeitraum = acht Tage)
4) Sammlung von Unterschriften ("Eintragungsverfahren")
werden insgesamt mindestens 100.000 Unterschriften erreicht (die Unterstützungserklärungen
- siehe Punkt 2. - zählen mit!), muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.
Detailliertere Informationen finden Sie HIER (bitte anklicken)!
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Unterstützung bzw. Unterzeichnung eines Volksbegehrens:
Für folgende Volksbegehren können derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden.
Wird für eines dieser Volksbegehren nach Erreichung der erforderlichen 8.401 Unterschriften ein Einleitungsantrag gestellt, zählen die abgegebenen Unterstützungserklärungen bereits mit - eine neuerliche Unterschrift ist NICHT möglich!
(mindestens 100.000 Unterschriften inklusive der erfolgten Unterstützungserklärungen)