Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) die Möglichkeit, Privatkonkurs anzumelden.
Ziel dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahrens ist es, der redlichen Schuldnerin/dem redlichen Schuldner die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Insbesondere soll die Schuldnerin/der Schuldner eine realistische Chance erhalten, sich aus eigener Kraft unter höchstmöglicher Anstrengung aus ihrer/seiner finanziellen Notsituation zu befreien.
Die häufigsten Ursachen von Schulden sind:
Durch die verschiedenen Verfahrensvarianten des Privatkonkurses soll auch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben werden, einen erdrückenden Schuldenberg abzubauen, um den Start in ein neues Leben zu erleichtern.
Insolvenzordnung (IO)
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