Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Konkursantragstellung nicht bezahlen. Der Privatkonkurs ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
Insolvenzordnung (IO)
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