Es stehen drei Anwältinnen/Anwälte in der Gleichbehandlungsanwaltschaft – gegliedert nach dem Grund und Bereich der Diskriminierung – zur Verfügung.
Die Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich zur Beratung an diese Anwältin/diesen Anwalt in der Arbeitswelt in Wien sowie an die Regionalanwältinnen/die Regionalanwälte in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz zu wenden.
Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an diese Anwältin/diesen Anwalt zu wenden.
Personen, die sich in sonstigen Bereichen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder aufgrund des Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an diese Anwältin/diesen Anwalt zu wenden.
Seit Juli 2017 sind auch die Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig.
Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)