Online kann von 2. Oktober 2024 bis 20. November 2024 die Wahlkarte über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at beantragt werden. Dafür wird die ID Austria opder ein EU-Login benötigt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Online-Beantrag der Wahlkarte (Formular der Gemeinde) über die Gemeinden.
Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 kann die Stimme
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 ist auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, hat die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
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