Am 24. November 2024 werden die 48 Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wurde der 23. September 2024 festgelegt. Der Landtag wird auf 5 Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl in der Steiermark fand am 24. November 2019 statt.
Gewählt wird in vier Wahlkreisen: Graz und Umgebung, Oststeiermark, Weststeiermark und Obersteiermark. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Eine landesweite Prozenthürde besteht in der Steiermark nicht.
Gewählt wird nach den auch für Landtagswahlen geltenden Wahlgrundsätzen des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts.
Bei der Landtagswahl in der Steiermark kann jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch eine Vorzugsstimme vergeben. Eine Vorzugsstimme kann jedoch nur an eine Kandidatin/einen Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird.
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