Bei der Landtagswahl im Burgenland am 19. Jänner 2025 kann die Stimme
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte nach seinem Wohnsitz eingetragen war (Wohnsitzgemeinde). Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte ist bei der Wohnsitzgemeinde auf folgende Arten möglich:
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.
Für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten oder amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde keine Duplikate ausgefolgt werden.
Weitere Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Landtagswahl 2025 (→ Amt der Burgenländischen Landesregierung)
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