Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor -, Master-, Diplom-, Doktorats-, oder PhD-Studiums durch die jeweilige Hochschule.
Dafür vorzulegen sind:
Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten (ausgenommen: englischsprachige Dokumente) sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
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