Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt
Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.
Er enthält wie die Geburtsurkunde:
Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion