Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen
Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.
Der Registerauszug Ehe enthält:
Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.
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