Auch die Landesregierungen der Bundesländer vergeben Ehrenzeichen und Auszeichnungen. Die jeweiligen Ehrenzeichen werden an Personen verliehen, die besondere Leistungen für das jeweilige Bundesland erbracht bzw. dessen Ansehen und Entwicklung besonders gefördert haben.
Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Landes sollten fünf Jahre (Interkalarfrist) liegen.
Die Interkalarfrist gilt nicht zwischen Verleihungen des Bundes und des Landes.
Die jeweilige Landesregierung
Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Landesregierung.
Die Verleihung erfolgt durch die jeweilige Landesregierung.
Die Vergabe von Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Bundesländer ist in verschiedenen Landesgesetzen geregelt.
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