Fachhochschulen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen). Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Die Anzahl der Studierenden pro Jahr und Studiengang ist beschränkt, aus diesem Grund sind Aufnahmeverfahren vorgesehen.
Voraussetzungen
Welche beruflichen Qualifikationen als Zulassungsvoraussetzungen gelten und welche Zusatzprüfungen eventuell gefordert werden, erfragen Sie direkt bei der Fachhochschule.
In vielen Fällen entsprechen die Zusatzprüfungen fachlich der vorgesehenen Studienberechtigungsprüfung.
Detaillierte Informationen für ausländische Studierende bietet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung