Auktionsanbieterinnen/Auktionsanbieter haben sich als beliebte Plattformen zum Ein- und Verkaufen im Internet etabliert. Für eine sichere Teilnahme an Online-Auktionen sollte Folgendes beachten werden:
Auch für Verkäufe unter Privatpersonen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht, jedoch kann es ausgeschlossen werden (z.B. mit einem Zusatz wie "Verkauf ohne Gewährleistung"). Auf erkennbare Fehler oder Mängel muss aber trotzdem hingewiesen werden!
Wenn Sie regelmäßig Waren versteigern, gilt dies eventuell als unternehmerische Tätigkeit und führt zu zahlreichen gesetzlichen Pflichten (Rücktrittsrecht und Gewährleistung für Käuferinnen/Käufer etc.). In diesem Fall kann auch die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes bei der Behörde bestehen.
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