Die EU-weiten besonderen Rechte für Passagiere auf Schiffsreisen gelten, wenn das Schiff
Kreuzfahrten sind nur teilweise umfasst.
Ausgenommen davon sind:
Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Diese ist zuständig, wenn es sich um eine Schiffsfahrt von, nach oder innerhalb Österreichs handelt bzw. das betroffene Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat. Die apf kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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