Als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender kann man beim Rektorat der Universität um Zulassung zu einem individuellen Diplom-, individuellen Bachelor, bzw. individuellen Masterstudium ansuchen.
Ein derartiger Antrag wird bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienabteilung.
Der Antrag hat zu enthalten:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung