wernberg

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AMTLICHE MITTEILUNG DER GEMEINDE WERNBERG

Verwendung der Mittel aus der Gebührenbremse

Gemäß § 3 Abs. 5 der Richtlinie der Kärntner Landesregierung vom 7. Dezember 2023, Zl. 03-ALL-2841/12-20232023 (001), für die Auf- und Verteilung des den Gemeinden des Landes Kärnten zustehenden Zweckzuschusses gemäß §§ 1 f. des Bundesgesetzes über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023, hat die Gemeinde den Gemeindebürgern die Verwendung der Mittel aus der Gebührenbremse und deren Auswirkungen bekannt zu geben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 beschlossen, die finanziellen Mittel der Gebührenbremse, die € 93.555,00 betragen, zur Stützung der Müllgebühren zu verwenden. Ohne diesen Zweckzuschuss hätte eine Müllgebührenerhöhung im Ausmaß von zumindest 25 % erfolgen müssen.

Um den marktbestimmten Betrieb Abfallgebührenentsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften künftig ausgeglichen führen zu können, wurde im Jahr 2024 eine Ausschreibung für die Entsorgung des Rest- und Biomülls vorgenommen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Müllgebühren für das Jahr 2025 neu kalkuliert und entsprechend nach oben oder nach unten hin angepasst.